Bürgerliches Recht

Wir bieten unseren Klienten komplexe Rechtsdienste auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechtes. Wir beschäftigen uns vor allem mit den folgenden Rechtsgebieten im Rahmen des bürgerlichen Rechtes:

Obligationsrecht/Vertragsrecht

  • Ausfertigung und Kontrolle von unterschiedlichen Vertragstypen (z.B. Kaufvertag, Schenkungsvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Werkvertrag, Kreditvertrag, Versicherungsvertrag, sowie auch die sogenannten innominaten Verträge, je nach Tatsache)
  • Rechtsberatung beim Abschluss von Verträgen, Vertragsrevisionen, Analysen von Verträgen und deren Rentabilität für den Klienten 
  • Vertretung der Vertragsparteien bei aus Verträgen entstandenen Streitigkeiten

Erbrecht

  • Ausfertigung von Testamenten oder Erbverträgen,
  • Rechtsberatung während des ganzen Nachlassverfahrens (Rechte und Pflichten der Erben)
  • Rechtsberatung im Falle einer Passivverlassenschaft (Annahme/Ausschlag von Erbschaft)
  • Ausfertigung von notwendigen Urkunden
  • Kommunikation mit Behörden
  • Vertretung  von Erben im Verfahren beim Notar und vor dem Nachlassgericht 

Recht der Liegenschaften (Immobilienrecht) 

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